KFZ-Versicherung wechseln

Wann ist auf jeden Fall das KFZ-Versicherung wechseln möglich?

KFZ-Versicherung wechseln um Beiträge zu sparen

In der Regel kann man bei einer KFZ Versicherung allerdings von einer einjährigen Vertragslaufzeit ausgehen. Reicht man keine Kündigung ein, dann verlängert sich nebenher der Versicherungsvertrag stillschweigend. Es ist jedoch auch möglich, seinen Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich und innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen. Dies ist in der Regel spätestens der 30.11. jedes Jahres. Wer also ein attraktives Versicherungsangebot gefunden hat, sollte nicht darauf vergessen, dass man jährlich wechseln kann. Hier ist lediglich auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und die richtige Form der Kündigung zu achten. Schriftlich aufgesetzt und per Post oder Fax übermittelt, hat man seinen neuen Versicherungsvertrag schon so gut wie in der Hand. Bis zum Auslaufen der Versicherung mit Jahresende bleibt noch ausreichend Zeit, um sich einen neuen Versicherer zu suchen; sollte man noch keinen ins Auge gefasst haben.

KFZ-Versicherung wechseln bei Neuanmeldung

Sie haben ein neues Auto? In diesem Fall haben Sie natürlich die Möglichkeit, Ihren bestehenden Vertrag jederzeit vorzeitig zu kündigen. Hierbei hat man als Fahrzeughalter nahezu keinerlei Arbeiten mehr zu erledigen. Als Versicherungsnehmer muss man das neue Auto lediglich bei der gewünschten Versicherungsgesellschaft an- und den alten, verkauften Wagen abmelden. Dann kündigt man die Police automatisch bei der alten Versicherungsgesellschaft. Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist nicht mehr notwendig. Auf der sicheren Seite sind Sie jedoch, wenn Sie die bisherige Versicherung dennoch über den Wechsel informieren. So können Sie unangenehme Überzahlungen und spätere Rückbuchungen verhindern.

Die rechtsgültige Auflösung einer KFZ Versicherung

Wenn Sie die Kündigungsfrist Ihrer KFZ Versicherung einhalten und das Kündigungsschreiben ordnungsgemäß bei Ihrer Versicherung eintrifft, haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit Ihre Versicherung zu wechseln. Bei Haftpflichtversicherungen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel ein Monat. Kündigen kann man nebenher immer zum Jahresende. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte natürlich auch noch einmal einen Blick in den Versicherungsvertrag werfen. Bei der Kündigung sollte man beachten, dass man das Schreiben immer ordnungsgemäß und vor allem Nachvollziehbar an den Versicherer übermittelt. Die Empfehlung lautet daher, das Kündigungsschreiben bereits einige Tage, Wochen, Monate – bestens aber so früh wie möglich an die Versicherung schicken. Mit einem postalischen Einschreiben oder einem Fax hat man eine Sendebestätigung in der Hand und kann diese im Streitfall vorweisen.

Vertragskündigung nach einem Schadensfall

Jeden Versicherungsvertrag können bis spätestens einem Monat nach Eintritt eines Schadensfalls beiden Parteien ohne Angabe von Gründen beenden. Als Versicherungsnehmer muss man jedoch wissen, dass man zwar das Recht auf eine vorzeitige Kündigung nach einem Schadensfall hat, dennoch jedoch die Prämien bis zum Ende der Vertragsbindung bezahlen muss. Es macht daher in der Regel wenig Sinn, von diesem Recht der vorzeitigen Kündigung Gebrauch zu machen. Spricht die Versicherungsgesellschaft die Kündigung nach einem Schadensfall aus, muss sie dem Versicherungsnehmer die zu viel bezahlten Prämien natürlich ebenfalls zurückerstatten.

Vertragskündigung nach Erhöhung der Beiträge

Erhöht eine Versicherungsgesellschaft die Beiträge, hat man als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Hier ist auch eine rückwirkende Kündigung möglich.

Ist Ihre LKW-Versicherung zu kostspielig?

Wir empfehlen Ihnen hier einen Blick auf unseren kostenlosen, anonymen und vollkommen unverbindlichen LKW-Versicherung Tarifrechner für verschiedenste Versicherungen.


© 2001 - lkw-versicherung-24.de


Startseite | Lkw-Versicherung | Kfz-Versicherung | Impressum & Datenschutz